Allgemeine Geschäftsbedingungen
der H2 Motors GmbH für Einbau, Lieferung und Reparatur von
Gebrauchtmotoren und sonstigen gebrauchten oder neuen Ersatzteilen und
Lieferung und Reparatur gebrauchter Fahrzeuge
Geltung der Bedingungen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle – auch
zukünftigen – Angebote, Lieferungen und Leistungen der H2 Motors GmbH (im
Folgenden: H2 Motors) betreffend Gebrauchtwagen, Gebrauchtmotoren und
anderen gebrauchten Ersatzteilen unter Einschluss von Werkverträgen.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt,
wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich
widersprechen.
- Unsere Angebote sind freibleibend. Mündliche Vereinbarungen,
Zusagen, Zusicherungen und Garantien unserer Angestellten im
Zusammenhang mit einem Vertragsschluss werden erst durch unsere
schriftliche Bestätigung verbindlich.
- Maßgebend für die Auslegung von Handelsklauseln sind im Zweifel die Incoterms in ihrer jeweils neuesten Fassung.
- Alle Angaben, wie Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen,
Montageskizzen und Zeichnungen in Musterbüchern, Preislisten und
sonstigen Drucksachen sind nur annährend, jedoch bestmöglich ermittelt,
für uns aber insoweit unverbindlich. Das gleiche gilt für Angaben der
Werke. Modelle und Zeichnungen bleiben unser Eigentum.
- „Kunde“ im Sinne dieser Bedingungen ist bei Werkverträgen auch der „Besteller“.
- Von den vorgenannten Regelungen unberührt bleiben Individualvereinbarungen.
Überholte Motoren
- Grundlage für einen von uns überholten Motor bildet ein defektes
oder gebrauchtes Altteil. Im Rahmen der Überholung kommt es zu folgenden
Arbeitsabläufen und Bearbeitungsprozessen:
- Zerlegung, Reinigung und Vermessung des Motors.
- Zylinderkopf wird abgedrückt, plangeschlif fen und die Ventilsitze werden bearbeitet.
- Ventile werden geprüft, geschliffen und bei Bedarf erneuert.
- Die Nockenwellen werden erneuert.
- Der Motorblock wird geprüft, gehont und ggfs. die Laufbuchsen ersetzt.
- Bei Motorblöcken ohne Laufbuchsen werden die Zylinder vermessen, gehont und ggf. auf Übermaß gebohrt.
- Die Kolben werden geprüft, ultraschallgereinigt und mit neuen Kolbenringen versehen. Bei Bedarf werden die Kolben ersetzt.
- Die Kurbelwelle wird poliert oder geschlif fen.
- Die Kurbelwellenhauptlagerschalen und die Pleuellagerschalen werden erneuert.
- Die Ölpumpe wird auf Verschleiß überprüft und bei Bedarf erneuert.
- Sämtliche Steuerketten, der Kettenspanner und die Gleit- bzw. Spannschienen werden erneuert.
- Ventildeckeldichtung, Zylinderkopfdichtung,
Zylinderkopfschrauben, Steuergehäusedeckeldichtung, Injektordichtringe,
Abgaskrümmerdichtungen, Turboladerdichtung, Ölwannendichtung und
Radialwellendichtringe werden erneuert.
- Für alle Maßnahmen verwenden wir ausschließlich Material in Erstausrüsterqualität.
Vertragsabschluss und Preise
- Verträge über den Kauf von Motoren oder anderen Ersatzteile kommen nach folgenden Maßgaben zustande:
- Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot zum Abschluss eines
Kaufvertrags dar. Der Kunde ist 14 Tage an seine Bestellung gebunden.
Der Kunde erhält zunächst eine Bestätigung des Eingangs seiner
Bestellung per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse
(Bestellbestätigung). Ein Kaufvertrag kommt jedoch erst mit dem Versand
der Auftragsbestätigung durch H2 Motors zustande, aus der sich auch die
Rechnungs- und Zahlungsdetails ergeben.
- H2 Motors wird nur dann Vertragspartner eines Kaufvertrages, wenn
innerhalb des Bestellvorgangs über das Internet nicht ausdrücklich
darauf hingewiesen wird, dass eine Angebotsvermittlung zu
Drittunternehmen getätigt wird.
- Verträge über die Reparatur eines Pkw oder den Einbau eines Motors
oder eines anderen Ersatzteils sowie über den Kauf von Gebrauchtwagen
kommen nach folgenden Maßgaben zustande:
Der Kunde macht der H2
Motors ein Angebot, zumeist auf Grundlage eines vorhergehenden
unverbindlichen Kostenvoranschlags. Ein Vertragsabschluss erfolgt mit
schriftlicher Auftragsbestätigung durch H2 Motors.
- Alle Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer und zuzüglich
jeweils anfallender Liefer- und Versandkosten, die im Rahmen des
konkreten Angebots gesondert ausgewiesen werden. Etwaige Zollgebühren
hat der Kunde zu tragen.
Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
- Im Falle eines Kaufs von Motoren oder anderen Ersatzteilen erfolgt
der Versand der Ware gegen Vorleistung des Kunden. Die Vergütung wird
mit Erhalt der Auftragsbestätigung fällig.
- Im Falle einer Reparatur eines Pkw oder des Einbaus eines Motors
oder eines anderen Ersatzteils sowie eines Kaufs von Gebrauchtwagen wird
die Vergütung in vollem Umfang bei Abnahme oder Übergabe fällig.
- Die Bezahlung kann durch Überweisung oder über PayPal vorgenommen
werden. Zahlungen müssen kosten- und spesenfrei auf die auf der Rechnung
angegebenen Bankkonten der H2 Motors geleistet werden. Wechsel und
Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Eine Gutschrift auf den
Kaufpreis erfolgt erst nach Einlösung des Schecks und Wegfall der
Regressgefahr unter Abzug etwaiger Scheckkosten.
- Der Kunde kommt ohne weitere Erklärung der H2 Motors 14 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat.
- Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein
Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit der Einbehalt nicht in
angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten
der Nacherfüllung (insbesondere einer Mängelbeseitigung) steht. Ist der
Kunde Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts, steht
ihm ein Zurückbehaltungsrecht auch darüber hinaus nicht zu, es sei
denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Kunden steht
offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme zu. Der Kunde ist
nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen,
wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und soweit der fällige
Betrag (einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem
angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten –
Lieferung bzw. Arbeiten steht.
- Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Transport, Teillieferung, Gefahrtragung
- Die Kosten für den Transport der Ware trägt der Kunde. Das Transportunternehmen wird von der H2 Motors bestimmt.
- Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist H2 Motors berechtigt,
Teillieferungen zu erbringen, soweit sie dem Kunden gegenüber zumutbar
sind.
- Ist der Kunde Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen
Rechts, geht die Gefahr mit der Übergabe an das Transportunternehmen
auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen
oder H2 Motors zusätzliche Leistungen, z.B. Transportkosten oder Anfuhr,
übernommen hat.
- Gerät der Kunde in Annahmeverzug, ist H2 Motors berechtigt, den ihr entstandenen Schaden zu verlangen.
Lieferzeiten, Lieferverzug und Unmöglichkeit
- Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder
unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben.
Lieferfristen beginnen mit Auftragsbestätigung.
- Der Kunde kann 14 Tage nach Überschreitung des unverbindlichen
Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist H2 Motors
schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist von mindestens zwei
Wochen zu liefern; mit Zugang der Aufforderung kommt H2 Motors in
Verzug.
- Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist oder eines
vereinbarten Liefertermins auf höhere Gewalt oder auf ähnliche bei der
H2 Motors oder deren Lieferanten eintretende Betriebsstörungen
zurückzuführen, die H2 Motors nicht zu vertreten hat, wird die
Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse oder ihrer Wirkungen
verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich H2 Motors bei
Eintritt einer dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet.
- H2 Motors haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des
Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit sowie bei einer schuldhaft
verursachten Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit nach den
gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen des Verzugs wird die
Haftung der H2 Motors für den Schadensersatz neben der Leistung auf
insgesamt 5 % und für den Schadensersatz statt der Leistung
(einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen) auf insgesamt 25
% des Wertes der Lieferung bzw. der Arbeit beschränkt. Weitergehende
Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer der H2 Motors etwa
gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die Beschränkung gilt
nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der
Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren
Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall nach S. 1
dieses Absatzes gegeben ist. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom
Vertrag nach Ziffer 6 bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum
Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht
verbunden.
- Die vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen gelten auch für
den Fall der durch Zufall eingetretenen nachträglichen Unmöglichkeit. H2
Motors haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung
eingetreten wäre.
- Der Kunde kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag
nur zurücktreten, wenn H2 Motors die Pflichtverletzung zu vertreten
hat. Mängelansprüche bleiben unberührt.
- H2 Motors ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit sie
trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufvertrages
ihrerseits den Liefergegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit der
H2 Motors für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt nach Maßgabe der
Ziffer 4 unberührt. H2 Motors wird den Kunden unverzüglich über die
nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und,
wenn sie zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben;
H2 Motors wird dem Kunden im Falle des Rücktritts die entsprechende
Gegenleistung unverzüglich erstatten.
- Ist der Kunde ein Unternehmer oder eine juristische Person des
öffentlichen Rechts sind Schadensersatzansprüche bei leichter
Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Eigentumsvorbehalt
- Verkauft H2 Motors an den Kunden einen Gebrauchtwagen oder ein
Ersatzteil, bleibt der Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung
in ihrem Eigentum.
- Ist der Kunde Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen
Rechts, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen der
H2 Motors gegen den Kunden aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum
Ausgleich von ihr in Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.
Auf Verlangen des Kunden ist H2 Motors zum Verzicht auf den
Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Kunde sämtliche mit dem
Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt
hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden
Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.
- Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den
Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung
einräumen.
Kosten der Rücksendung
Übt der Kunde das ihm gesetzlich zustehende Widerrufsrecht aus, so trägt er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung.
Garantie und Gewährleistung
- H2 Motors übernimmt für den Zeitraum von einem Jahr ab Ablieferung
eine freiwillige, kostenlose Garantie auf von ihr eingebaute oder
gelieferte Teile unter den in diesem Abschnitt genannten
Voraussetzungen.
- Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf die nachfolgend genannten Teile:
Kurbelwelle,
Zylinderkopf, Pleuel, Lagerschalen, Kolbenringe, Kolbenbolzen,
Zylinder, Zylinderkopfdichtung, Nockenwelle, Kipphebel, Steuerkette,
metallische Stirnräder, Ein- und Auslassventile, Stößel, Laufbuchsen und
Führungen.
Die Zylinderkopfdichtung ist nur dann garantiegedeckt, wenn kein Überhitzungsschaden vorliegt.
- Die Garantie gilt nicht für kundeneigene Bauteile oder solche
Schäden, die durch defekte, kundeneigene Bauteile oder Öl- oder
Kühlmittelmangel hervorgerufen wurden. Die Garantie erlischt bei
motorsportlichem Einsatz und / oder Chiptuning des Fahrzeugs.
- Keine Garantie besteht ferner für Versagen und Schäden, die durch
äußere Einflüsse wie Unfälle, versehentliche Beschädigungen,
unsachgemäße Verwendung, Umbauten, Erweiterungen, Vernachlässigung,
unsachgemäßen Transport oder Verlust bei Rücksendung des Gerätes an H2
Motors entstanden sind.
- Während der Garantiezeit sind die Einfahrvorschriften und
Serviceintervalle nach Herstellervorgaben einzuhalten. Die
Serviceintervalle sind vom Kunden durch entsprechende Rechnungen und
Eintragungen ins Servicehandbuch oder eine von der H2 Motors
ausgehändigte Checkliste nachzuweisen. Ist ein lückenloser Nachweis
nicht möglich, trägt der Garantienehmer die Beweislast dafür, dass der
Schaden auch bei Einhaltung der Intervalle eingetreten wäre.
- Verliert ein garantiertes Teil innerhalb der vereinbarten
Garantiedauer unmittelbar seine Funktionsfähigkeit und wird dadurch eine
Reparatur erforderlich, hat der Kunde Anspruch auf Ersatz oder
Instandsetzung des Teils durch H2 Motors nach den technischen
Erfordernissen ohne Berechnung der für Material oder Arbeitszeit
anfallenden Kosten. Die Entscheidung zwischen Ersatz oder Instandsetzung
obliegt der H2 Motors. H2 Motors übernimmt im Garantiefall auch die
Kosten für den Transport der Sache in dem der ursprünglichen
Vertragsabwicklung entsprechenden Umfang.
- Sollte sich bei der Reparatur herausstellen, dass es sich um
einen Fehler handelt, der von der Garantie nicht gedeckt ist, behält
sich H2 Motors das Recht vor, die angefallenen Kosten für den Transport
sowie nach einem Kostenvoranschlag die Kosten für Material und Arbeit
dem Kunden in Rechnung zu stellen.
- Sämtliche Ansprüche aus einem Garantiefall verjähren sechs Monate
nach Eingang der Schadensanzeige bei der H2 Motors, spätestens jedoch
ein Jahr nach Auslieferung oder Abnahme der Sache.
- Nachfolgende Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.
- Die Gewährleistungsansprüche des Kunden richten sich grundsätzlich
nach den gesetzlichen Regelungen. Es gelten jedoch folgende
Abweichungen:
- Die Gewährleistung wegen Sachmängeln ist ausgeschlossen, wenn der
Kunde ein Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen
Rechts ist und der H2 Motors eine schuldhafte Pflichtverletzung nicht
nachgewiesen werden kann.
- Ist der Kunde Verbraucher, verjähren seine Ansprüche wegen
Sachmängeln beim Kauf einer neuen Sache in zwei Jahren nach Übergabe
bzw. Ablieferung. In einem Jahr nach Übergabe bzw. Ablieferung oder nach
Abnahme des Werkes verjähren seine Ansprüche wegen Sachmängeln beim
Kauf einer gebrauchten Sache oder wenn Vertragsgegenstand die
Herstellung eines Werks ist.
- Alters- und laufleistungsbedingte Abnutzungs- und
Verschleißerscheinungen sowie Gebrauchsspuren, die auf einem der
Fahrleistung und Art der Nutzung entsprechenden Gebrauch des Fahrzeugs
beruhen, sind vertragsgemäß und keine Mängel im Rechtssinn. Angaben zu
km-Laufleistung, Mängel- und Unfallfreiheit, soweit erfolgt, beziehen
sich auf Angaben des Vorbesitzers und sind keine Zusicherungen.
- Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Kunde direkt bei der H2
Motors geltend zu machen. Ist Vertragsgegenstand die Herstellung eines
Werks, obliegt die Entscheidung zwischen Ersatzlieferung oder
Nachbesserung der H2 Motors.
- Der Kunde ist verpflichtet, der H2 Motors offensichtliche Mängel
innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen; zur
Wahrung der Frist genügt die Absendung der Anzeige.
- Zeigt der Kunde einen Mangel an, der gemäß der Überprüfung der H2
Motors nicht besteht, und hat der Kunde bei der Anzeige Kenntnis von
dem Nichtbestehen des Mangels oder war er infolge Fahrlässigkeit im
Irrtum hierüber, so hat der Kunden der H2 Motors den entstandenen
Schaden zu ersetzen. Im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen ist H2
Motors insbesondere berechtigt, die bei ihr entstandenen Aufwendungen,
etwa für die Untersuchung der Sache oder die vom Kunden verlangte
Reparatur, vom Kunden erstattet zu verlangen. Für Unternehmer oder
juristische Personen des öffentlichen Rechts gilt diese Regelung auch,
wenn ihnen ein Verschulden nicht angelastet werden kann. Der Kunde ist
berechtigt, nachzuweisen, dass der angezeigte Mangel doch besteht.
- Will der Kunde bei Vorliegen eines Mangels Schadensersatz statt
der Leistung verlangen und ist die Sache nachzubessern, so ist ein
Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch
gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung
bleiben unberührt.
- Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Kunde
bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstands
Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrags geltend machen.
- Im Falle einer Garantie- oder Gewährleistungsreparatur werden ersetzte Teile Eigentum der H2 Motors.
Haftung und Haftungsbeschränkungen
- H2 Motors haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben
Fahrlässigkeit sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des
Lebens, Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Im Übrigen haftet H2 Motors nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen
der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit
sie den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die
Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der
Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren
Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder 2
aufgeführten Fälle gegeben ist. Letzteres gilt gegenüber Unternehmern
und juristischen Personen des öffentlichen Rechts auch im Falle grober
Fahrlässigkeit.
- Die Regelungen des vorstehenden Absatzes 1 gelten für alle
Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der
Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus
welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von
Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie
gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die
Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach Ziffer V.5., die Haftung
für Unmöglichkeit nach Ziffer V.6. dieser Bedingungen.
- Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für die persönliche
Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen der H2 Motors.
- Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit diesen Regelungen nicht verbunden.
Gerichtsstand, Anwendbares Recht
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten
ist Overath, wenn der Kunde Kaufmann oder juristische Person des
öffentlichen Rechts ist. Gleicher Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde
keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt
oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Datenschutz
- Die personenbezogenen Daten, die der Kunde der H2 Motors z. B. bei
einer Bestellung oder per E-Mail mitteilt (z. B. Name und
Kontaktdaten), werden nur zur Korrespondenz mit dem Kunden und nur für
den Zweck verarbeitet, zu dem er uns die Daten zur Verfügung gestellt
haben. H2 Motors gibt die Daten nur an das mit der Lieferung beauftragte
Versandunternehmen weiter, soweit dies zur Lieferung der Waren
notwendig ist. Zur Abwicklung von Zahlungen gibt sie Zahlungsdaten an
das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weiter.
- H2 Motors versichert, dass personenbezogene Daten des Kunden im
Übrigen nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dass sie dazu
gesetzlich verpflichtet wäre oder der Kunde vorher ausdrücklich
eingewilligt hat. Soweit sie zur Durchführung und Abwicklung von
Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nimmt,
werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten. Dauer
der Speicherung Personenbezogene Daten, die der H2 Motors über ihre
Website mitgeteilt worden sind, werden nur so lange gespeichert, bis der
Zweck erfüllt ist, zu dem sie ihr anvertraut wurden. Soweit handels und
steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer
der Speicherung bestimmter Daten bis zu 10 Jahre betragen.
- Auf eine entsprechende Weisung des Kunden hin wird H2 Motors im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Löschung, Korrektur oder
Sperrung seiner Daten veranlassen. Auf Wunsch erhält der Kunde
unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, H2 Motors über
ihn gespeichert hat.
- Weitere Informationen zur Umsetzung des Datenschutzes finden sich hier. (Hyperlink)
Abschließende Vertragsbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer
Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des
Schriftformerfordernisses.
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden,
so wird die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen hiervon nicht berührt.
Beide Teile verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine solche
zu ersetzen, die dem Vertragszweck am nächsten kommt.
(Stand Juli 2014)